© 2015 Die Urantia Stiftung
72:0.1 MIT Erlaubnis Lanaforges und Genehmigung der Allerhöchsten Edentias bin ich ermächtigt, etwas über das gesellschaftliche, sittliche und politische Leben der fortgeschrittensten Menschenrasse zu berichten, die auf einem nicht weit entfernten, zum System von Satania gehörenden Planeten lebt.
72:0.2 Von allen Welten Satanias, die wegen Beteiligung an der Rebellion Luzifers isoliert wurden, hat dieser Planet eine Geschichte erlebt, die derjenigen von Urantia sehr verwandt ist. Die Ähnlichkeit der beiden Sphären erklärt zweifelsohne, weshalb die Genehmigung zu dieser außergewöhnlichen Darstellung erteilt worden ist, denn es ist höchst unüblich, dass die Lenker der Systeme ihre Einwilligung geben, auf einem Planeten über die Angelegenheiten eines anderen zu berichten.
72:0.3 Dieser Planet wurde wie Urantia durch die Illoyalität seines Planetarischen Fürsten im Zusammenhang mit Luzifers Rebellion auf Abwege geführt. Er erhielt einen Materiellen Sohn, kurz nachdem Adam nach Urantia gekommen war, und auch dieser Sohn verfehlte sich und hinterließ die Sphäre in der Isolation, denn nie hat sich ein Richtersohn an ihre sterblichen Rassen hingegeben.
72:1.1 Trotz all dieser planetarischen Behinderungen entwickelt sich auf einem isolierten Kontinent, der etwa Australiens Größe hat, eine sehr hoch stehende Zivilisation. Diese Nation zählt etwa 140 Millionen Seelen. Ihre Bewohner sind eine vornehmlich aus Blau und Gelb gemischte Rasse, die einen leicht höheren violetten Anteil als die so genannte weiße Rasse Urantias hat. Diese verschiedenen Rassen sind noch nicht vollständig vermischt, aber ihre Verbrüderung und Sozialisierung ist sehr befriedigend. Auf diesem Kontinent beträgt die mittlere Lebensdauer jetzt neunzig Jahre und liegt damit um fünfzehn Prozent über derjenigen jedes anderen Volkes des Planeten.
72:1.2 Der industrielle Mechanismus dieser Nation erfreut sich eines großen Vorteils, der auf der einzigartigen Topographie des Kontinentes beruht. In der Mitte des Landes erheben sich hohe Berge, über denen im Jahr acht Monate lang starke Regenfälle niedergehen. Diese naturgegebene Einrichtung begünstigt die Verwendung der Wasserkraft und erleichtert die Bewässerung des eher ariden westlichen Viertels des Kontinentes wesentlich.
72:1.3 Die Menschen sind Selbstversorger, was heißt, dass sie unbeschränkt weiterleben können, ohne von den umliegenden Nationen irgendetwas importieren zu müssen. Sie verfügen über Naturschätze im Überfluss, und durch wissenschaftliche Techniken haben sie gelernt, wie sie ihre Mängel an lebensnotwendigen Gütern kompensieren können. Sie erfreuen sich eines lebhaften Binnenhandels, haben aber wegen der allgemeinen Feindseligkeit ihrer weniger fortgeschrittenen Nachbarn nur einen unbedeutenden Außenhandel.
72:1.4 Diese kontinentale Nation folgte im Allgemeinen dem evolutionären Gang des Planeten: Die Entwicklung vom Stammesstadium bis zum Auftreten starker Führergestalten und Könige beanspruchte Tausende von Jahren. Auf die absoluten Monarchen folgten viele verschiedene Regierungsformen — scheiternde Republiken, Staaten mit Gemeinschaftsbesitz und Diktatoren kamen und gingen in endlosem Reigen. Dieses Wachstum setzte sich fort, bis sich vor etwa fünfhundert Jahren während einer politischen Gärungsphase im Herzen eines der mächtigen Diktator-Triumvirn der Nation ein Wandel vollzog. Er erklärte sich unter der Bedingung bereit abzudanken, dass einer der beiden übrigen Herrscher, nämlich der unwürdigere, ebenfalls seinen Diktatorsitz räume. Damit wurde die Souveränität des Kontinents in die Hände eines einzigen Herrschers gelegt. Der geeinte Staat gedieh unter starker monarchischer Führung während über hundert Jahren, in deren Verlauf eine meisterhafte Freiheitscharta ausgearbeitet wurde.
72:1.5 Der darauf folgende Übergang von der Monarchie zu einer repräsentativen Regierungsform erfolgte allmählich, wobei die Könige mehr als gesellschaftliche oder gefühlsmäßige Galionsfiguren im Amt blieben und schließlich verschwanden, als die männliche Linie der Nachfahren erlosch. Die gegenwärtige Republik existiert jetzt gerade seit zweihundert Jahren. In dieser Zeit gab es einen ständigen Fortschritt in Richtung auf Regierungstechniken hin, die wir gleich beschreiben werden, wobei die letzten Entwicklungen im industriellen und politischen Bereich innerhalb der letzten zehn Jahre stattgefunden haben.
72:2.1 Diese kontinentale Nation besitzt jetzt eine repräsentative Regierung in einer zentral gelegenen nationalen Kapitale. Die Zentralregierung besteht aus einem starken Bund von hundert relativ freien Staaten. Diese Staaten wählen ihre Gouverneure und Gesetzgeber für zehn Jahre, und niemand kann wieder gewählt werden. Die staatlichen Richter werden von den Gouverneuren auf Lebenszeit ernannt und durch die gesetzgebenden Körperschaften bestätigt, die aus je einem Vertreter für hunderttausend Einwohner bestehen.
72:2.2 Es gibt fünf verschiedene Typen der Stadtverwaltung, die von der Größe der Stadt abhängen, aber keine Stadt darf mehr als eine Million Einwohner zählen. Alles in allem ist der Plan, nach welchem diese Gemeinwesen verwaltet werden, sehr einfach, direkt und wirtschaftlich. Um die wenigen Ämter der Stadtverwaltung bewerben sich die höchststehenden Bürger mit Eifer.
72:2.3 Die Regierung des Bundesstaates umfasst drei koordinierte Abteilungen: Exekutive, Legislative und Justiz. Der Regierungschef des Bundes wird alle sechs Jahre in einem allgemeinen territorialen Urnengang gewählt. Er kann nicht ein zweites Mal gewählt werden außer auf Verlangen von mindestens fünfundsiebzig gesetzgebenden Versammlungen der Staaten, die die Unterstützung ihrer jeweiligen Staatsgouverneure haben, und auch dann nur für ein Mandat. Ihm steht beratend ein Höchstes Kabinett zur Seite, dem alle lebenden Ex-Regierungschefs angehören.
72:2.4 Die legislative Abteilung hat drei Häuser:
72:2.5 1. Das Oberhaus wird von Gruppen aktiver Angehöriger der Industrie, der freien Berufe, der Landwirtschaft und anderer gewählt, die gemäß ihrer wirtschaftlichen Funktion abstimmen.
72:2.6 2. Das Unterhaus wird von bestimmten Organisationen der Gesellschaft gewählt, welche sich aus sozialen, politischen und philosophischen Gruppen zusammensetzen, die weder der Industrie noch den akademischen Berufen angehören. Alle gut beleumundeten Bürger beteiligen sich an der Wahl beider Klassen von Repräsentanten, aber sie bilden verschiedene Gruppen, je nachdem ob es sich um die Wahl des Ober- oder Unterhauses handelt.
72:2.7 3. Das Dritte Haus — die älteren Staatsmänner — besteht aus Veteranen des Staatsdienstes und vielen hervorragenden Persönlichkeiten, die vom Regierungschef, von den (unterbundesstaatlichen) Regionalchefs, vom Präsidenten des Höchsten Tribunals und von den Vorsitzenden jeder der beiden anderen legislativen Häuser als Kandidaten vorgeschlagen werden. Diese Gruppe ist auf hundert Mitglieder beschränkt, und sie werden durch Mehrheitsbeschluss ebendieser älteren Staatsmänner gewählt. Die Mitgliedschaft ist lebenslänglich, und wenn Lücken entstehen, wird aus der Kandidatenliste jene Persönlichkeit, auf die die meisten Stimmen entfallen, in aller Form gewählt. Die Funktion dieses Körpers ist rein beratender Natur, aber er ist ein bedeutender Steurer der öffentlichen Meinung und übt auf alle Regierungszweige einen mächtigen Einfluss aus.
72:2.8 Ein sehr großer Teil der administrativen Arbeit des Bundes wird von den zehn regionalen (unterbundesstaatlichen) Behörden ausgeführt, von denen jede aus dem Zusammenschluss von zehn Staaten besteht. Diese regionalen Abteilungen sind rein exekutiv und administrativ und haben weder gesetzgeberische noch richterliche Funktionen. Die zehn Regionalchefs werden durch den Regierungschef des Bundes persönlich ernannt, und ihre Amtsdauer — sechs Jahre — stimmt mit der seinen überein. Das höchste Bundesgericht billigt die Ernennung dieser zehn Regionalchefs, und obwohl sie nicht wieder gewählt werden können, wird der zurücktretende Chef automatisch zum Mitarbeiter und Berater seines Nachfolgers. Im Übrigen wählen diese Regionalchefs ihr eigenes Kabinett von Verwaltungsbeamten.
72:2.9 Das Recht wird in dieser Nation durch zwei große Gerichtssysteme gesprochen — durch die zivilen und die sozio-ökonomischen Gerichte. Die zivilen Gerichte funktionieren auf den folgenden drei Ebenen:
72:2.10 1. Die untergeordneten Gerichte zur Rechtsprechung auf Gemeinde- und Lokalebene; ihre Urteile können vor den hohen Staatsgerichten angefochten werden.
72:2.11 2. Die höchsten Staatsgerichte, deren Urteile in allen Angelegenheiten, die nicht die Bundesregierung oder die Gefährdung der bürgerlichen Rechte und Freiheiten betreffen, endgültig sind. Die Regionalchefs sind ermächtigt, jeden Fall sofort vor das Höchste Bundesgericht zu bringen.
72:2.12 3. Das höchste Bundesgericht — das hohe Tribunal zur Rechtsprechung in nationalen Streitfällen und in den von den Staatsgerichten weitergeleiteten Berufungsfällen. Dieser höchste Gerichtshof besteht aus zwölf Männern über vierzig und unter fünfundsiebzig Jahren, die zwei oder mehr Jahre lang an einem Staatsgerichtshof gedient haben und in dieses hohe Amt durch den Exekutivchef eingesetzt worden sind, nachdem das Höchste Kabinett und das dritte Haus der gesetzgebenden Versammlung mehrheitlich ihre Zustimmung gegeben haben. Alle Urteile dieses höchsten Justizkörpers müssen mindestens mit einer Zweidrittelmehrheit zustande kommen.
72:2.13 Die sozio-ökonomischen Gerichtshöfe funktionieren in den folgenden drei Abteilungen:
72:2.14 1. Die Familiengerichte. Sie sind mit den legislativen und exekutiven Abteilungen des Familien- und Sozialsystems verbunden.
72:2.15 2. Die Erziehungsgerichte — die Justizkörper, die mit dem staatlichen und regionalen Schulsystem verbunden sind und mit dem Exekutiv- und Legislativzweig des Verwaltungsmechanismus der Erziehung zusammenarbeiten.
72:2.16 3. Die Industriegerichte — die Tribunale, die mit voller Autorität zur Beilegung sämtlicher wirtschaftlicher Differenzen ausgestattet sind.
72:2.17 Das höchste Bundesgericht beschäftigt sich nicht mit sozio-ökonomischen Fällen, außer nach einer mit Zweidrittelmehrheit erfolgten Abstimmung des dritten legislativen Zweiges der Nationalregierung — des Hauses der älteren Staatsmänner. Davon abgesehen, sind alle Entscheidungen der hohen Familien-, Erziehungs- und Industriegerichte endgültig.
72:3.1 Auf diesem Kontinent verbietet es das Gesetz zwei Familien, unter demselben Dach zu wohnen. Und da Gruppenbehausungen als ungesetzlich erklärt worden sind, sind die meisten Gebäude vom Typ der Mietskasernen abgerissen worden. Aber die Unverheirateten leben immer noch in Klubs, Hotels oder anderen Gruppenunterkünften. Der kleinste erlaubte Wohnsitz muss einen halben Hektar Land umfassen. Aller Land- und andere Besitz, der für Heimzwecke verwendet wird, ist bis zur zehnfachen Größe der minimalen Wohnparzelle von der Besteuerung ausgenommen.
72:3.2 Das Familienleben dieses Volkes hat sich im Laufe des letzten Jahrhunderts stark gebessert. Der Besuch der Elternschulen für Kindererziehung ist sowohl für Väter wie Mütter obligatorisch. Auch die Landwirte, die in kleinen Landsiedlungen wohnen, erfüllen diese Pflicht auf dem Korrespondenzweg und begeben sich für mündliche Instruktion alle zehn Tage — d. h. alle zwei Wochen, denn die Woche hat fünf Tage — in nahe gelegene Zentren.
72:3.3 Jede Familie hat im Durchschnitt fünf Kinder. Die Kinder unterstehen der vollen Kontrolle ihrer Eltern oder, im Falle des Ablebens des einen oder beider Elternteile, der Kontrolle von Vormunden, die von den Familiengerichten bezeichnet werden. Es wird als große Ehre für eine Familie angesehen, wenn ihr die Obhut einer Vollwaise zugesprochen wird. Die Eltern messen sich in Prüfungen untereinander, und das Waisenkind wird dem Heim derjenigen zuerkannt, die die besten elterlichen Qualifikationen mitbringen.
72:3.4 Dieses Volk betrachtet das Heim als die grundlegende Einrichtung seiner Zivilisation. Es wird erwartet, dass der kostbarste Teil der Erziehung und Charakterbildung eines Kindes durch seine Eltern und zu Hause erbracht wird, und die Väter widmen der Formung der Kinder fast ebenso viel Aufmerksamkeit wie die Mütter.
72:3.5 Der ganze sexuelle Unterricht wird im Heim durch die Eltern oder durch gesetzlich bestellte Vormünder erteilt. Die sittliche Unterweisung wird von Lehrern während der Ruheperioden in den Schulwerkstätten geboten, aber anders verhält es sich mit der religiösen Schulung, die als ausschließliches elterliches Vorrecht gilt, da man Religion als festen Bestandteil des Familienlebens ansieht. Rein religiöse Unterweisung wird öffentlich nur in den Tempeln der Philosophie geboten; denn in diesem Volk haben sich keine solch ausschließlich religiösen Institutionen wie die Kirchen Urantias herausgebildet. In ihrer Philosophie ist Religion das Streben danach, Gott zu kennen und seinen Mitmenschen Liebe zu erweisen, indem man ihnen dient, aber das ist nicht typisch für den religiösen Status der übrigen Nationen dieses Planeten. Religion ist in diesem Volk so ganz und gar eine Familienangelegenheit, dass es keine nur für religiöse Versammlungen bestimmten öffentlichen Orte gibt. Politisch sind Kirche und Staat, wie die Urantianer zu sagen pflegen, völlig getrennt, aber es herrscht eine eigenartige Überlappung von Religion und Philosophie.
72:3.6 Bis vor zwanzig Jahren überwachte die Regierung die (den Seelsorgern Urantias vergleichbaren) geistigen Lehrer, die periodisch jede Familie besuchen, um die Kinder zu besichtigen und sich zu vergewissern, dass sie durch ihre Eltern richtig unterwiesen worden sind. Diese geistigen Ratgeber und Examinatoren unterstehen jetzt der Leitung der neulich geschaffenen Stiftung für geistigen Fortschritt, einer Institution, die von freiwilligen Spenden lebt. Es ist möglich, dass sich diese Institution nicht weiterentwickeln wird, solange kein Richtersohn des Paradieses gekommen ist.
72:3.7 Die Kinder bleiben gesetzlich von ihren Eltern abhängig, bis sie im Alter von fünfzehn Jahren die erste Einführung in zivile Verantwortung erhalten. Danach werden für diese Altersgruppe während fünf aufeinander folgender Perioden alle fünf Jahre ähnliche öffentliche Übungen durchgeführt, anlässlich derer die Verpflichtungen der Kinder gegenüber den Eltern verringert werden, während sie dem Staat gegenüber neue zivile und gesellschaftliche Verantwortungen übernehmen. Das Stimmrecht wird ihnen mit zwanzig verliehen, das Recht, ohne elterliche Zustimmung zu heiraten, wird nicht vor fünfundzwanzig gewährt, und die Kinder müssen ihr Zuhause mit dreißig verlassen.
72:3.8 In der ganzen Nation gelten dieselben Ehe- und Scheidungsgesetze. Heirat vor zwanzig Jahren — dem Alter der Verleihung der Bürgerrechte — ist nicht erlaubt. Die Heiratsbewilligung wird erst ein Jahr nach der Absichtserklärung erteilt und nur, wenn sowohl Braut wie Bräutigam Zertifikate vorweisen können, die bezeugen, dass sie in den Elternschulen mit den Verantwortlichkeiten des Ehelebens gebührend vertraut gemacht worden sind.
72:3.9 Die Scheidungsregeln sind einigermaßen locker, aber die durch die Familiengerichte ausgesprochenen Scheidungsurteile können nicht vor einem Jahr nach der Registrierung des Antrags erhalten werden, und ein Jahr dauert auf diesem Planeten beträchtlich länger als auf Urantia. Trotz ihrer Gesetze, die das Scheiden leicht machen, beträgt die gegenwärtige Scheidungsrate nur ein Zehntel von derjenigen der zivilisierten Rassen Urantias.
72:4.1 Das Erziehungssystem dieser Nation ist obligatorisch und gemischt und geschieht in den der Universität vorangehenden Schulen, die von den Schülern zwischen fünf und achtzehn Jahren besucht werden. Diese Schulen unterscheiden sich gewaltig von denen Urantias. Es gibt in ihnen keine Klassenzimmer, man studiert nur eine Materie auf einmal, und nach den ersten drei Jahren werden alle Schüler zu Hilfslehrern, welche die nach ihnen Kommenden unterrichten. Bücher werden nur zur Beschaffung von Information benutzt, als Hilfe bei der Lösung von Problemen, die in den Werkstätten und in den landwirtschaftlichen Betrieben der Schulen auftreten. Ein Großteil der auf dem Kontinent verwendeten Möbel und viele mechanische Apparate — denn dies ist ein großes Zeitalter der Erfindung und Mechanisierung — werden in diesen Werkstätten hergestellt. Zu jeder Werkstatt gehört eine Arbeitsbibliothek, in welcher der Studierende die notwendigen Nachschlagewerke einsehen kann. Landwirtschaft und Gartenbau werden ebenfalls während der ganzen Dauer der Erziehung auf den ausgedehnten Betrieben gelehrt, die jeder lokalen Schule angegliedert sind.
72:4.2 Die Schwachsinnigen werden nur in Land- und Viehwirtschaft geschult und auf Lebenszeit in besondere überwachte Kolonien eingewiesen, wo sie zur Verhinderung der Fortpflanzung, die allen Anormalen verwehrt ist, nach Geschlechtern getrennt leben. Diese restriktiven Maßnahmen finden jetzt seit fünfundsiebzig Jahren Anwendung; die Einweisungsurteile werden durch die Familiengerichte ausgesprochen.
72:4.3 Jedermann macht jedes Jahr einen Monat Ferien. Die voruniversitären Schulen arbeiten während neun der zehn Monate, die das Jahr besitzt, und die Ferien werden mit Eltern oder Freunden auf Reisen verbracht. Das Reisen ist ein Teil des Erwachsenen-Schulungsprogramms, und man setzt es während des ganzen Lebens fort. Die Mittel zur Bestreitung dieser Auslagen werden durch dieselben Methoden zusammengebracht wie die bei der Altersversicherung angewandten.
72:4.4 Ein Viertel der Schulzeit ist dem Spiel — athletischen Wettspielen — gewidmet. Die Schüler steigen in diesem Kräftemessen von den lokalen über die staatlichen und regionalen bis zu den nationalen Ausscheidungskämpfen für Geschicklichkeit und Wagemut auf. Desgleichen wetteifern Schüler miteinander in Musik und Redekunst sowie in Wissenschaft und Philosophie, angefangen von den kleinsten sozialen Sektionen bis hinauf zu den Wettkämpfen um nationale Ehren.
72:4.5 Die Schulverwaltung ist eine Replik der nationalen Regierung mit ihren drei korrelierten Zweigen, wobei die Lehrerschaft die Funktion der dritten oder beratenden legislativen Abteilung wahrnimmt. Auf diesem Kontinent ist das oberste Erziehungsziel, aus jedem Schüler einen zum Selbstunterhalt fähigen Bürger zu machen.
72:4.6 Jedes Kind, welches das voruniversitäre Schulsystem mit achtzehn abschließt, ist ein geschickter Handwerker. Dann beginnen das Bücherstudium und der Erwerb besonderer Kenntnisse an Erwachsenenschulen oder Universitäten. Wenn ein hervorragender Schüler seine Arbeit vorzeitig beendet, erhält er Zeit und Mittel, um ein von ihm selber ausgedachtes Lieblingsprojekt zu verwirklichen. Das gesamte Erziehungssystem geht darauf aus, den Einzelnen in passender Weise zu schulen.
72:5.1 Die industrielle Situation dieses Volkes ist noch weit von seinen Idealen entfernt; Kapital und Arbeit haben immer noch ihre Schwierigkeiten, aber beide nähern sich immer mehr dem Plan aufrichtiger Kooperation. Auf diesem einzigartigen Kontinent werden die Arbeiter in allen industriellen Betrieben zunehmend zu Aktionären, jeder intelligente Arbeiter wird langsam ein kleiner Kapitalist.
72:5.2 Die sozialen Antagonismen schwächen sich ab, und guter Wille nimmt rasch zu. Aus der Abschaffung der Sklaverei (vor über hundert Jahren) haben sich keine schweren wirtschaftlichen Probleme ergeben, weil diese Maßnahme schrittweise durchgeführt wurde, indem jedes Jahr zwei Prozent freigelassen wurden. Jenen Sklaven, die mentale, sittliche und physische Tests in zufriedenstellender Weise bestanden, wurde das Bürgerrecht zugesprochen; viele dieser höher stehenden Sklaven waren Kriegsgefangene oder Kinder von solchen. Vor etwa fünfzig Jahren wurden die letzten der niederen Sklaven deportiert, und in noch jüngerer Zeit hat man sich an die Aufgabe gemacht, die Zahl der Angehörigen der degenerierten und verderbten Klassen herabzusetzen.
72:5.3 Dieses Volk hat kürzlich neue Techniken zur Beilegung industrieller Differenzen und zur Bestrafung wirtschaftlicher Missbräuche entwickelt, die im Vergleich zu seinen früheren Methoden, solche Probleme zu bereinigen, eine bedeutende Verbesserung darstellen. Gewaltanwendung als Mittel zur Beilegung persönlicher oder industrieller Differenzen ist als ungesetzlich erklärt worden. Löhne, Gewinne und andere wirtschaftliche Probleme sind nicht starr reglementiert, aber sie werden im Allgemeinen durch die industriellen gesetzgebenden Körperschaften überwacht, während alle in der Industrie entstehenden Strittigkeiten durch die Industriegerichte behandelt werden.
72:5.4 Die Industriegerichte sind erst dreißig Jahre alt, aber sie funktionieren sehr zufriedenstellend. Die jüngsten Richtlinien sehen vor, dass die Industriegerichte das gesetzliche Entgelt in Zukunft als in drei Bereiche fallend zu betrachten haben:
72:5.5 1. Gesetzeskonforme Zinssätze auf investiertem Kapital.
72:5.6 2. Vernünftige Bezahlung für Fachwissen bei industriellen Operationen.
72:5.7 3. Faire und gerechte Löhne für die Arbeiterschaft.
72:5.8 Diese Entgelte sollen in erster Linie aufgrund von Verträgen festgelegt werden oder sich angesichts abnehmender Einkünfte vorübergehend proportional verringern. Danach sollen alle Einkünfte, die diese festen Ausgaben übersteigen, als Dividenden betrachtet und unter den drei Kategorien Kapital, Fachkenntnis und Arbeit anteilsmäßig aufgeteilt werden.
72:5.9 Alle zehn Jahre wird die gesetzliche Stundenzahl täglicher Erwerbstätigkeit von den Regionalchefs neu angepasst und dekretiert. Die Industrie arbeitet jetzt mit einer Fünftagewoche, wobei vier Tage der Arbeit und einer dem Spiel gewidmet sind. Die Menschen arbeiten an jedem Arbeitstag sechs Stunden lang und, wie die Studenten, während neun von zehn Monaten des Jahres. Die Ferien werden meistens mit Reisen verbracht, und da erst kürzlich neue Transportmethoden entwickelt worden sind, erfasst das Reisefieber die ganze Nation. Das Klima erlaubt das Reisen während acht Monaten im Jahr, und die Leute nutzen die sich ihnen bietenden Gelegenheiten nach Kräften.
72:5.10 Vor zweihundert Jahren war das Gewinnmotiv in der Industrie allbeherrschend, aber heute wird es rasch von anderen, höheren Triebkräften abgelöst. Es herrscht auf diesem Kontinent ein scharfer Wettbewerb, aber er hat sich zu einem guten Teil von der Industrie auf die Gebiete von Spiel, Fertigkeit und wissenschaftlichen und intellektuellen Leistungen verlagert. Besonderer Wetteifer herrscht im sozialen Dienst und in der Hingabe an den Staat. Der öffentliche Dienst wird rasch zum höchsten Ziel des Ehrgeizes dieses Volkes. Der reichste Mann des Kontinents arbeitet sechs Stunden am Tag im Büro seiner Maschinenfabrik und eilt dann hinüber zur örtlichen Zweigstelle der Schule für Staatskunst, wo er sich für den öffentlichen Dienst zu qualifizieren versucht.
72:5.11 Die Arbeit nimmt auf diesem Kontinent eine immer ehrenvollere Stellung ein, und alle gesunden und kräftigen Bürger über achtzehn arbeiten, sei es zu Hause, auf Bauernbetrieben, in irgendeiner anerkannten Industrie oder bei öffentlichen Vorhaben, die die vorübergehend Unbeschäftigten absorbieren, oder aber im Korps der Zwangsarbeiter in den Minen.
72:5.12 Dieses Volk beginnt auch eine neue Form gesellschaftlichen Abscheus zu entwickeln — Abscheu vor Müßiggang und unverdientem Reichtum. Langsam aber sicher wird es Herr über seine Maschinen. Einst kämpfte auch es für politische und danach für wirtschaftliche Freiheit. Jetzt tritt es in eine Zeit ein, da es sich beider erfreuen kann, und zusätzlich beginnt es, seine wohlverdiente Freizeit zu schätzen, die vermehrter Selbstverwirklichung gewidmet werden kann.
72:6.1 Diese Nation macht eine entschiedene Anstrengung, um jene Art von Wohltätigkeit, welche die Selbstachtung zerstört, durch vom Staat verbürgte Sicherheitsgarantien für das Alter zu ersetzen. Diese Nation verschafft jedem Kind eine Erziehung und jedem Erwachsenen eine Beschäftigung; also kann sie auch solch einen Versicherungsplan zum Schutze der Gebrechlichen und Betagten erfolgreich zu Ende führen.
72:6.2 In diesem Volk müssen sich alle mit fünfundsechzig von der Erwerbstätigkeit zurückziehen, es sei denn, sie können sich vom staatlichen Arbeitskommissar eine Bewilligung verschaffen, die sie berechtigt, bis siebzig weiterzuarbeiten. Diese Altersgrenze gilt weder für Staatsdiener noch für Philosophen. Die körperlich Behinderten oder bleibend Verkrüppelten können durch einen vom Pensionskommissar der Regionalregierung bestätigten Gerichtsbeschluss in jedem Alter auf die Pensioniertenliste gesetzt werden.
72:6.3 Die Gelder für die Alterspensionen fließen aus drei Quellen:
72:6.4 1. Die Bundesregierung zieht zu diesem Zweck jeden Monat einen Tagesverdienst ein, und in diesem Lande arbeitet jeder.
72:6.5 2. Vermächtnisse — viele reiche Bürger hinterlassen Gelder zu diesem Zweck.
72:6.6 3. Die Einkünfte aus Zwangsarbeit in den staatlichen Minen. Nach Abzug des zum Lebensunterhalt der Zwangsarbeiter Notwendigen und nach Rückstellung ihres Altersbeitrags fließen alle zusätzlichen Gewinne aus ihrer Arbeit in die Pensionskasse.
72:6.7 4. Das Einkommen aus den Naturschätzen. Aller natürliche Reichtum des Kontinents wird von der Bundesregierung als soziales Gut treuhänderisch verwaltet, und die Gewinne dienen sozialen Zwecken wie Krankheitsprophylaxe, Erziehung von Genies und Aufwendungen zur Ausbildung vielversprechender Einzelner in den Schulen für Staatsführung. Die Hälfte des Einkommens aus den Naturschätzen geht in die Alterspensionskasse.
72:6.8 Obwohl staatliche und regionale Stiftungen, die sich auf Versicherungsmathematik stützen, viele Formen von Versichertenschutz gewähren, werden die Alterspensionen einzig durch die Bundesregierung über die zehn Regionalministerien verwaltet.
72:6.9 Diese Regierungsfonds werden seit langem ehrlich verwaltet. Nächst Landesverrat und Mord belegen die Gerichte Verrat am öffentlichen Vertrauen mit den schwersten Strafen. Soziale und politische Illoyalität gelten jetzt als abscheulichste aller Vergehen.
72:7.1 Die Bundesregierung spielt nur bei der Verwaltung der Alterspensionen und bei der Förderung von Genie und schöpferischer Originalität eine väterliche Rolle; die Regierungen der Staaten engagieren sich schon etwas mehr für den einzelnen Bürger, während die lokalen Regierungen sehr viel väterlicher oder sozialistischer sind. Die Stadt (oder ihre Untereinheit) kümmert sich um Dinge wie Gesundheit, Hygiene, Urbanismus, Verschönerung, Wasserversorgung, Beleuchtung, Beheizung, Erholung, Musik und Kommunikation.
72:7.2 In der ganzen Industrie wird der Gesundheit größte Aufmerksamkeit geschenkt; gewisse Aspekte des physischen Wohlergehens werden als Vorrechte der Industrie und der Gemeinschaft betrachtet, aber individuelle und familiäre Gesundheitsprobleme sind ausschließlich persönliche Angelegenheiten. In der Medizin sowie in allen anderen rein persönlichen Angelegenheiten beabsichtigt die Regierung, immer mehr von jeder Einmischung abzusehen.
72:7.3 Die Städte können keine Steuern erheben, noch dürfen sie sich verschulden. Sie erhalten Pro-Kopf-Zuwendungen aus der Staatskasse und müssen diese Einkünfte durch Einnahmen aus ihren sozialistischen Unternehmungen und durch Erteilung von Lizenzen für verschiedene Geschäftstätigkeiten ergänzen.
72:7.4 Die schnellen Verkehrsmittel, die eine sehr starke Ausdehnung der Stadtgrenzen erlauben, unterstehen der Gemeindekontrolle. Das städtische Feuerwehrwesen wird von den Stiftungen für Feuerverhütung und -versicherung unterhalten, und in der Stadt und auf dem Lande sind alle Gebäude seit über fünfundsiebzig Jahren feuersicher.
72:7.5 Es gibt keine von der Stadt angestellten Schutzleute; die Polizeikräfte werden von den Regierungen der Staaten unterhalten. Dieser Sektor rekrutiert sich fast gänzlich aus unverheirateten Männern zwischen fünfundzwanzig und fünfzig. Die meisten Staaten erheben eine eher hohe Junggesellensteuer, die allen Männern erlassen wird, die sich zur Staatspolizei melden. Die Polizeikräfte eines durchschnittlichen Staates machen heute nur noch ein Zehntel ihres Bestandes von vor fünfzig Jahren aus.
72:7.6 Es gibt nur wenig oder gar keine Übereinstimmung zwischen den Steuersystemen der hundert vergleichsweise freien und souveränen Staaten, da wirtschaftliche und andere Bedingungen in den verschiedenen Gegenden des Kontinents stark voneinander abweichen. Die Verfassung jedes Staates enthält zehn Bestimmungen, die ohne Einverständnis des Höchsten Bundesgerichts nicht abgeändert werden können, und einer dieser Artikel untersagt es, auf den Wert irgendeines Besitzes eine jährliche Steuer von mehr als einem Prozent zu erheben, wobei Wohnhäuser, sei es in der Stadt oder auf dem Lande, gänzlich steuerfrei sind.
72:7.7 Die Bundesregierung darf sich nicht verschulden, und es bedarf eines mit Dreiviertelmehrheit zustande gekommenen Volksentscheids, damit ein Staat — außer zu Kriegszwecken — eine Anleihe aufnehmen darf. Da die Bundesregierung keine Schulden machen kann, hat der Nationale Verteidigungsrat im Kriegsfall das Recht, von den Staaten je nach Bedarf Geld sowie Menschen und Material anzufordern. Aber keine Schuld darf länger als fünfundzwanzig Jahre währen.
72:7.8 Die Mittel zum Unterhalt der Bundesregierung fließen aus den folgenden fünf Quellen:
72:7.9 1. Importzölle. Auf alle Einfuhren wird ein Zoll erhoben, um den Lebensstandard des Kontinents zu schützen, der weit über dem jeder anderen Nation des Planeten liegt. Diese Tarife werden vom höchsten Industriegericht festgesetzt, nachdem beide Häuser des industriellen Kongresses die Empfehlungen des von diesen zwei legislativen Körpern gemeinsam ernannten höchsten Wirtschaftsbeauftragten ratifiziert haben. Das Industrie-Oberhaus wird von der Arbeiterschaft gewählt, das Unterhaus vom Kapital.
72:7.10 2. Gewinnanteile. Die Bundesregierung ermuntert Erfindungen und originale Schöpfungen, indem sie in den zehn regionalen Laboratorien alle Arten von Genies — Künstler, Autoren und Wissenschaftler — fördert und ihre Patente schützt. Als Gegenleistung zieht die Regierung die Hälfte der durch all diese Erfindungen und Schöpfungen erzielten Gewinne ein, handle es sich dabei um Maschinen, Bücher, Kunst, Pflanzen oder Tiere.
72:7.11 3. Erbschaftssteuer. Die Bundesregierung erhebt eine abgestufte Erbschaftssteuer von einem bis fünfzig Prozent, die von der Größe der Hinterlassenschaft sowie von anderen Umständen abhängt.
72:7.12 4. Militärische Ausrüstung. Die Regierung bezieht beträchtliche Summen aus der Vermietung von Militär- und Marineausrüstung zu Geschäfts- und Erholungszwecken.
72:7.13 5. Naturschätze. Wenn das Einkommen aus Naturschätzen nicht völlig für die besonderen, in der Charta des Bundesstaates angeführten Verwendungen ausgegeben wird, fließt der Rest in die Staatskasse.
72:7.14 Bundesstaatliche Kreditgewährungen mit Ausnahme der vom Nationalen Verteidigungsrat angeforderten Mittel gehen vom legislativen Oberhaus aus, werden vom Unterhaus bestätigt, vom Regierungschef gebilligt und endlich von der hundertköpfigen Budgetkommission des Bundes für rechtsgültig erklärt. Die Mitglieder dieser Kommission werden durch die Staatsgouverneure ernannt und durch die gesetzgebenden Staatsversammlungen für eine vierundzwanzigjährige Dienstzeit gewählt, wobei alle sechs Jahre ein Viertel von ihnen gewählt wird. Alle sechs Jahre wählt dieser Körper einen aus seiner Mitte mit Dreiviertelmehrheit zum Oberhaupt, wodurch er zum Leiter und Überwacher des Bundesschatzamtes wird.
72:8.1 Zusätzlich zum Erziehungsprogramm der vom fünften bis achtzehnten Lebensjahr laufenden obligatorischen Grundschule werden folgende Fachschulen geführt:
72:8.2 1. Schulen für Staatsführung. Davon gibt es drei Arten: nationale, regionale und Staatsschulen. Die öffentlichen Dienste der Nation sind in vier verschiedenen Abteilungen zusammengefasst. Die erste Abteilung öffentlicher Verantwortung ist hauptsächlich mit der nationalen Verwaltung betraut, und alle Amtsinhaber dieser Gruppe müssen Graduierte sowohl der regionalen als auch der nationalen Schulen für Staatsführung sein. Anwärter auf die zweite Abteilung können nach der Abschlussprüfung an einer der zehn regionalen Schulen für Staatsführung eine politische, elektive oder Angestelltenfunktion übernehmen; ihnen sind Verantwortlichkeiten in der regionalen Verwaltung und in der Regierung der Staaten anvertraut. Abteilung drei umfasst Verantwortlichkeiten in den Staaten, und von solchen Beamten wird nur der Besitz staatlicher Grade der Staatsführung verlangt. Die der vierten und letzten Abteilung angehörenden Funktionäre brauchen keine Staatsführungsgrade zu besitzen, weil sie ihr Amt als reine Angestellte ausüben. Es handelt sich dabei um untergeordnetere Posten, denen Assistenz-, Sekretariats- und technische Aufgaben zufallen; sie werden von Angehörigen verschiedener akademischer Berufe wahrgenommen, die als von der Regierung bestellte Verwalter wirken.
72:8.3 Richter der untergeordneten und der Staatsgerichte besitzen Diplome der Staatsschulen für Staatsführung. Richter der sich mit sozialen, erzieherischen und industriellen Angelegenheiten befassenden Schiedsgerichte besitzen Diplome der Regionalschulen. Richter des Höchsten Bundesgerichts müssen Diplome all dieser Schulen der Staatsführung besitzen.
72:8.4 2. Philosophieschulen. Diese Schulen sind den Tempeln der Philosophie angeschlossen und mehr oder weniger mit der Religion als öffentlicher Funktion verbunden.
72:8.5 3. Wissenschaftliche Institutionen. Diese technischen Schulen sind eher mit der Industrie als mit dem Erziehungswesen koordiniert und werden in fünfzehn Abteilungen verwaltet.
72:8.6 4. Schulen für akademische Berufe. Diese besonderen Institutionen gewähren die technische Ausbildung in den verschiedenen akademischen Berufen, von denen es zwölf gibt.
72:8.7 5. Militär- und Marineschulen. In der Nähe der nationalen Hauptstadt und in den fünfundzwanzig an der Küste gelegenen Militärzentren werden Institutionen unterhalten, die sich der militärischen Ausbildung freiwilliger Bürger zwischen achtzehn und dreißig widmen. Vor dem fünfundzwanzigsten Lebensjahr kann der Eintritt in diese Schulen nur mit elterlicher Zustimmung erfolgen.
72:9.1 Obwohl sich nur die Graduierten der staatlichen, regionalen und Bundesschulen für Staatsführung um öffentliche Ämter bewerben können, entdeckten die fortschrittlichen Führer der Nation in ihrem Plan allgemeinen Wahlrechts einen ausgesprochenen Schwachpunkt und sorgten vor etwa fünfzig Jahren auf dem Verfassungsweg für ein abgeändertes Wahlsystem, das folgende Züge aufweist:
72:9.2 1. Jeder Mann und jede Frau besitzt ab zwanzig Jahren eine Stimme. Mit Erreichen dieses Alters müssen sich alle Bürger zur Mitgliedschaft in zwei Wählergruppen entschließen: Sie werden sich der ersten entsprechend ihrer wirtschaftlichen Funktion — in Industrie, akademischen Berufen, Landwirtschaft oder Handel — anschließen; der zweiten werden sie in Übereinstimmung mit ihren politischen, philosophischen und gesellschaftlichen Neigungen beitreten. Auf diese Weise gehören alle Arbeitenden zu irgendeiner wirtschaftlichen Wählergruppe, und diese Gilden ebenso wie die nichtwirtschaftlichen Vereinigungen funktionieren sehr ähnlich wie die nationale Regierung mit ihrer dreifachen Gewaltenteilung. Die Registrierung in diesen Gruppen kann nicht vor Ablauf von zwölf Jahren geändert werden.
72:9.3 2. An Einzelne, die der Gesellschaft große Dienste erwiesen oder im Staatsdienst außerordentliche Weisheit an den Tag gelegt haben, können auf Vorschlag des Staatsgouverneurs oder der Regionalchefs und durch Verfügung der regionalen höchsten Räte zusätzliche Stimmen vergeben werden, aber nicht häufiger als alle fünf Jahre und nicht mehr als neun solch zusätzliche Stimmen. Die maximale Stimmenzahl, über die solch ein mehrfacher Stimmbürger verfügen kann, ist zehn. Auch Wissenschaftler, Erfinder, Lehrer, Philosophen und geistige Führer werden in dieser Weise anerkannt und mit größerer politischer Macht geehrt. Diese hohen staatsbürgerlichen Privilegien werden durch die höchsten Räte von Staat und Region in ganz ähnlicher Weise verliehen, wie die Fachschulen ihre Titel zuerkennen, und die Empfänger sind stolz, den übrigen Titeln ihrer Liste persönlicher Leistungen die Symbole einer solchen staatsbürgerlichen Anerkennung hinzuzufügen.
72:9.4 3. Alle zu Zwangsarbeit in den Minen Verurteilten und alle Regierungsdiener, deren Unterhalt durch Steuergelder bestritten wird, verlieren während der Dauer ihres Dienstes das Wahlrecht. Dies gilt nicht für Betagte, die mit fünfundsechzig in den Ruhestand treten und von Pensionen leben.
72:9.5 4. Es gibt fünf Wählergruppen, in denen sich die Steuern widerspiegeln, die sie über eine Fünfjahresperiode im Mittel jährlich bezahlen. Starken Steuerzahlern werden bis zu fünf zusätzliche Stimmen zugestanden. Diese Stimmengewährung geschieht unabhängig von aller übrigen Auszeichnung, aber keinesfalls kann jemand über mehr als zehn Stimmen verfügen.
72:9.6 5. Gleichzeitig mit der Annahme dieses Wahlrechts wurde die territoriale Abstimmungsmethode zugunsten des wirtschaftlichen oder funktionalen Systems aufgegeben. Alle Bürger stimmen jetzt unabhängig von ihrem Wohnort als Mitglieder industrieller, gesellschaftlicher oder beruflicher Gruppen. Auf diese Weise setzt sich die Wählerschaft aus gefestigten, geeinten und intelligenten Gruppen zusammen, die nur ihre besten Mitglieder in verantwortungsvolle Vertrauensämter der Regierung wählen. Es gibt in diesem System von funktionalem oder Gruppenwahlrecht nur eine einzige Ausnahme: Die alle sechs Jahre stattfindende Wahl eines Regierungschefs des Bundes erfolgt in einer nationalen Abstimmung, bei der kein Bürger mehr als eine Stimme hat.
72:9.7 Mit Ausnahme der Wahl des Regierungschefs wird also das Wahlrecht von wirtschaftlichen, beruflichen, intellektuellen und gesellschaftlichen Bürgergruppierungen ausgeübt. Der Idealstaat ist organisch, und jede freie und intelligente Gruppe von Bürgern stellt innerhalb des größeren Regierungsorganismus ein lebenswichtiges, funktionierendes Organ dar.
72:9.8 Die Schulen für Staatsführung haben die Befugnis, an den Staatsgerichten Verfahren einzuleiten, die darauf abzielen, schwachsinnigen, faulen, gleichgültigen oder kriminellen Individuen das Wahlrecht abzuerkennen. Dieses Volk hat erkannt, dass eine Nation mit einem Anteil von fünfzig Prozent minderwertiger oder geschädigter Bürger, die das Wahlrecht besitzen, zum Untergang verurteilt ist. Es glaubt, dass die Herrschaft der Mittelmäßigkeit den Niedergang jeder Nation bedeutet. Abstimmen ist obligatorisch, und schwere Bußen werden all denen auferlegt, die ihrer Wahlpflicht nicht nachkommen.
72:10.1 Obwohl die Art dieses Volkes, mit Verbrechen, Geisteskrankheit und Degeneration umzugehen, aus bestimmter Sicht segensreich ist, wird sie die meisten Urantianer aus anderen Gründen zweifelsohne schockieren. Gewöhnliche Verbrecher und die Schwachsinnigen werden nach Geschlechtern getrennt in verschiedenen landwirtschaftlichen Kolonien untergebracht, wo sie mehr als nur sich selbst unterhalten. Die schlimmeren Gewohnheitsverbrecher und die unheilbar Geisteskranken werden von den Gerichten zum Tode in den Gaskammern verurteilt. Nebst Mord ziehen zahlreiche weitere Verbrechen einschließlich des Treuebruchs gegenüber der Regierung ebenfalls die Todesstrafe nach sich, und die Justiz schlägt sicher und rasch zu.
72:10.2 Die Menschen sind im Begriff, aus der negativen in die positive Gesetzesära einzutreten. Kürzlich sind sie beim Versuch der Verbrechensverhinderung so weit gegangen, Individuen, von denen angenommen wird, sie seien potentielle Mörder und Schwerverbrecher, zu lebenslänglichem Dienst in den Strafkolonien zu verurteilen. Wenn solche Sträflinge in der Folge beweisen, dass sie normaler geworden sind, können sie entweder bedingt entlassen oder begnadigt werden. Die Mordrate dieses Kontinents macht nur ein Prozent derjenigen der übrigen Nationen aus.
72:10.3 Vor über hundert Jahren wurde mit Anstrengungen begonnen, die Fortpflanzung von Kriminellen und Schwachsinnigen zu verhüten, und sie haben bereits befriedigende Ergebnisse gezeitigt. Es gibt einfach deshalb keine Gefängnisse oder Spitäler für Geisteskranke, weil sie zehnmal weniger zahlreich als auf Urantia sind.
72:11.1 Die Graduierten der Militärschulen des Bundes können vom Präsidenten des Nationalen Verteidigungsrates je nach ihrem Können und ihrer Erfahrung in sieben Rängen zu „Hütern der Zivilisation“ ernannt werden. Der Nationale Verteidigungsrat zählt fünfundzwanzig Mitglieder, die von den höchsten Familien-, Erziehungs- und Industriegerichten ernannt, vom Höchsten Bundesgericht bestätigt und vom Stabschef der koordinierten Militärangelegenheiten von Amtes wegen präsidiert werden. Diese Mitglieder bleiben bis zum Alter von siebzig Jahren im Dienst.
72:11.2 Die von den frisch ernannten Offizieren absolvierten Kurse dauern vier Jahre und gehen stets mit der Aneignung irgendeines Handwerks oder Berufs einher. Nie wird militärische Ausbildung ohne diese begleitende industrielle, wissenschaftliche oder berufliche Schulung erteilt. Wenn seine militärische Ausbildung abgeschlossen ist, hat der Offizier während seines Vierjahreskurses die Hälfte der Schulung erhalten, die in irgendeiner der Fachschulen geboten wird, wo die Kurse ebenfalls vier Jahre dauern. Auf diese Weise — indem einer großen Zahl von Männern die Möglichkeit geboten wird, für ihren Unterhalt zu sorgen, während sie sich die erste Hälfte einer technischen oder beruflichen Ausbildung aneignen — wird das Entstehen einer Klasse von Berufsmilitärs verhindert.
72:11.3 Militärdienst in Friedenszeiten ist rein freiwillig, und man verpflichtet sich in allen Dienstzweigen für vier Jahre, während welcher Zeit jeder Mann zusätzlich zur Beherrschung der Militärtaktik das Studium irgendeiner Fachrichtung betreibt. Musikalische Ausbildung ist eine der Hauptbeschäftigungen an den zentralen Militärschulen und in den fünfundzwanzig an der Peripherie des Kontinents verstreuten Ausbildungslagern. In Zeiten industrieller Flaute werden viele Tausende von Arbeitslosen automatisch zum Ausbau der militärischen Verteidigungsanlagen des Kontinents zu Lande, zu Wasser und in der Luft eingesetzt.
72:11.4 Obwohl dieses Volk zur Verteidigung gegen eine Invasion durch die feindlichen Nachbarvölker eine beeindruckende Kriegsstärke aufrechterhält, muss zu seiner Ehre gesagt werden, dass es seine Militärmittel in über hundert Jahren nie für einen Angriffskrieg eingesetzt hat. Es ist so zivilisiert geworden, dass es an den Punkt gelangt ist, wo es seine Zivilisation kraftvoll verteidigen kann, ohne der Versuchung zu unterliegen, seine Militärmacht zu Aggressionszwecken einzusetzen. Seit der Errichtung des geeinten Kontinentalstaates hat es keine Bürgerkriege gegeben, aber während der verflossenen zweihundert Jahre war dieses Volk neunmal genötigt, sich in heftig tobenden Kriegen zu verteidigen, von denen drei gegen mächtige Bündnisse von Weltmächten geführt werden mussten. Obwohl diese Nation eine angemessene Verteidigungsmacht gegen Angriffe feindlicher Nachbarn aufrechterhält, schenkt sie der Ausbildung von Staatsmännern, Wissenschaftlern und Philosophen viel größere Aufmerksamkeit.
72:11.5 Solange die Nation mit der Welt im Frieden lebt, finden alle beweglichen Verteidigungsmechanismen ausgiebige Verwendung in Handel, Gewerbe und Erholung. Im Fall einer Kriegserklärung wird die ganze Nation mobilisiert. Während der ganzen Dauer der Feindseligkeiten gibt es in allen Industrien militärische Besoldung, und die Leiter aller Militärabteilungen treten in das Kabinett des Regierungschefs ein.
72:12.1 Obwohl Gesellschaft und Regierung dieses einzigartigen Volkes denjenigen der Nationen Urantias in vieler Hinsicht überlegen sind, sollte auch bemerkt werden, dass die Regierungen der übrigen Kontinente (von denen es auf diesem Planeten elf gibt) entschieden rückständiger sind als diejenigen der fortgeschritteneren Nationen Urantias.
72:12.2 Gerade jetzt plant diese Regierung eines höheren Typs, zu den rückständigeren Völkern Botschafterkontakte zu knüpfen, und zum ersten Mal hat sich ein großer religiöser Führer erhoben, der für die Entsendung von Missionaren zu den umgebenden Nationen eintritt. Wir fürchten, dass sie im Begriff sind, denselben Fehler zu begehen, den schon so viele andere gemacht haben, als sie versuchten, anderen Rassen eine höhere Kultur und Religion aufzuzwingen. Wie wunderbare Dinge könnten auf dieser Welt geschehen, wenn die über eine fortgeschrittene Kultur verfügende kontinentale Nation bloß hinausgehen und die Besten der Nachbarvölker zu sich holen wollte, sie erzöge und danach als Abgesandte der Kultur zu ihren in der Dunkelheit lebenden Brüdern zurückschickte! Sollte indessen bald ein Richtersohn zu dieser fortgeschrittenen Nation kommen, könnten natürlich auf dieser Welt rasch große Dinge geschehen.
72:12.3 Diese Beschreibung der auf einem Nachbarplaneten herrschenden Zustände erfolgt mit Sondererlaubnis in der Absicht, auf Urantia die Zivilisation vorwärts zu bringen und die Regierungsentwicklung zu beschleunigen. Manches mehr könnte noch berichtet werden, was die Urantianer ohne Zweifel interessieren und verwundern würde, aber die vorliegende Enthüllung geht bis an die Grenzen dessen, was unser Auftrag erlaubt.
72:12.4 Die Urantianer sollten indessen bedenken, dass ihre Schwestersphäre in der Familie Satanias weder in den Genuss einer Richter- noch einer Selbsthingabemission eines Paradies-Sohnes gelangt ist. Ebenso wenig heben sich die verschiedenen Völker Urantias voneinander durch kulturelle Unterschiede wie diejenigen ab, welche die kontinentale Nation von ihren planetarischen Gefährten trennen.
72:12.5 Der ausgegossene Geist der Wahrheit liefert der durch ihn beschenkten Welt die geistige Grundlage für die Vollbringung großer Leistungen im Interesse der menschlichen Rasse. Urantia ist deshalb weit besser vorbereitet für eine unmittelbarere Verwirklichung der planetarischen Regierung mit ihren Gesetzen, Mechanismen, Symbolen, Konventionen und ihrer Sprache, was alles so machtvoll zum Einzug weltweiten Friedens unter der Herrschaft des Gesetzes beitragen und zum dereinstigen Heraufdämmern eines Zeitalters wirklichen geistigen Strebens führen würde; und ein solches Zeitalter ist die planetarische Schwelle zu den idealen Zeitaltern des Lichts und Lebens.
72:12.6 [Dargeboten von einem Melchisedek von Nebadon.]